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Mit betätigen des "absenden-Buttons" schließe ich mit der Personalvermittlung Sven Konzack Heike Konzack JobTime24 GbR, Breitestr.24 in 13187 Berlin einen Vermittlungvertrag, welcher im einzelnen zwischen dem Bewerber im folgenden Auftraggeber und der Sven Konzack Heike Konzack JobTime24 GbR im folgenden Personalvermittlung genannt, folgendes vereinbart.
§1 Pflichten der Sven Konzack Heike Konzack JobTime24 GbR
1. Die Personalvermittlung bemüht sich im Sinne des Auftraggebers, eine Arbeitsstelle auf dem Ersten Arbeitsmarkt, keine ABM oder Ähnliches zu vermitteln.
2. Die eigentliche Vermittlungstätigkeit beschränkt sich auf die Erstellung des Kontaktes zwischen Unternehmen und Auftraggeber.
3. Die Feststellung der Anforderungen der angestrebten Tätigkeit, mit Hilfe des schriftlichen (Online-)Bewerberprofils des Auftraggebers.
4. Eine erfolgreiche Vermittlung eines Arbeitsplatzes ist nicht geschuldet.
§2 Laufzeit des Vermittlungsvertrages
1. Der Vermittlungsvertrag endet bei Vermittlung des Auftraggebers durch die Personalvermittlung, oder mit Ablauf des Vermittlungsgutscheins der Agentur für Arbeit, Arge, oder JobCenters. Bei Vorlage eines neuen Vermittlungsgutscheines, verlängert sich dieser Vermittlungsvertrag automatisch um die Gültigkeit des neuen.
§3 Vergütung
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung einer Vermittlungsvergütung in Höhe von 2000€ incl. MwSt in 2 Raten. Die erste Rate in Höhe von 1000€ ist 6 Wochen nach Arbeitsvertragsunterzeichnung zu zahlen, die zweite Rate nach sechsmonatiger Dauer des Beschäftigungsverhältnisses zu zahlen. Bei Vorlage eines Vermittlungsgutscheines ist die Vermittlungsvergütung bis zur Zahlung der Agentur für Arbeit gestundet.
2. Sollte eine Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis durch die Personalvermittlung erfolgen und zu dessen Zeitpunkt (binnen 10 Tagen) kein gültiger Vermittlungsgutschein des Auftraggebers vorliegen und/ oder die Abrechnung über die Agentur für Arbeit nicht möglich sein, so erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich zur Leistung des Honorars in Höhe von 1000€ nach 6 Wochen, ab Arbeitsantritt und nochmals 1000€ nach 6 Monaten einverstanden.
§4 Mitwirkungspflichten
1. Um die Vergütung durch die Agentur für Arbeit sicherzustellen, verpflichtet sich der Auftraggeber, rechtzeitig vor Ablauf seines Vermittlungsgutscheines einen neuen Vermittlungsgutschein zu beantragen und in Kopie vorzulegen.
2. Nach Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages mit dem anstellenden Unternehmen, ist der Personalvermittlung unverzüglich der original Vermittlungsgutschein und eine gegebenenfalls entsprechend geschwärzte, zur eindeutigen Identifikation aber noch taugliche Kopie des Arbeitsvertrages auszuhändigen.
§5 Sonstiges
1. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
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