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 Vermittlungsgutschein-VGS vom Arbeitsamt, Agentur für Arbeit, ARGE, oder JobCenter

Zeitarbeit in Deutschland - Was bringen mir Zeitarbeitsfirmen-Jobs?
 

Was ist ein Vermittlungsgutschein-VGS?

Der Vermittlungsgutschein dient dazu, Arbeitssuchende in eine Beschäftigung zu vermitteln. Durch ihn bekommen private Arbeitsvermittler von der Agentur für Arbeit, der ARGE oder JobCenter eine bestimmte Summe ausgezahlt, wenn sie jemanden erfolgreich und dauerhaft in ein Unternehmen vermittelt haben.

Der Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein-VGS

Bezieher von Arbeitslosengeld haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins, wenn sie in den letzten drei Monaten mindestens sechs Wochen arbeitslos gemeldet waren. Sie bekommen durch einen Anruf bei der Agentur für Arbeit / ARGE das entsprechende Dokument umgehend ausgestellt. Bei Beziehern des sogenannten "Hartz IV" ist die Entscheidung für oder gegen einen solchen Gutschein Ermessenssache des zuständigen Sachbearbeiters. Auch während der Tätigkeit in einem sogenannten "Ein-Euro-Job" oder der Teilnahme an einer Arbeitsbeschaffungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme kann ein VGS ausgestellt werden.

Die Verwendung des Vermittlungsgutscheins-VGS

Der Gutschein ist normalerweise drei Monate gültig. Der Zeitraum ist dann kürzer, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld bald erlischt. Dann wird er nur bis zum letzten Tag des Leistungsbezugs ausgestellt. Nach Ablauf der drei Monate kann jedoch ein neuer beantragt werden. Eine Kopie des Gutscheins wird an einen oder mehrere private Arbeitsvermittler übergeben, welche ab dann beginnen den Arbeitssuchenden bei verschiedenen Firmen vorzuschlagen. Ist die Suche erfolgreich, bekommt der Arbeitsvermittler das Original des Vermittlungsgutscheins ausgehändigt, welcher die Vermittlung erfolgreich in eine sozialversichungspflichte Beschäftigung umgesetzt hat und rechnet die Vermittlungsprovison direkt mit der Agentur für Arbeit / JobCenter ab. Wenn der/die vermittelte sechs Wochen in dem Unternehmen tätig war, bekommt er der Personalvermittler die Hälfte der Summe ausgezahlt. Nach insgesamt sechs Monaten den Rest der Vermittlungssumme, welche in der Regel 2000€, in Einzelfällen auch 2500€ beträgt.

 

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